Häufig gestellte Frage
Der monatliche Abschlag wird vom Energieversorger auf Basis des prognostizierten Jahresverbrauchs, des vereinbarten Arbeitspreises sowie der Grundgebühr berechnet. Ziel ist es, die voraussichtlichen Energiekosten gleichmäßig über das Jahr zu verteilen, sodass am Ende der Abrechnungsperiode möglichst keine hohe Nachzahlung entsteht.
Grundlage der Berechnung ist in der Regel der durchschnittliche Jahresverbrauch (z. B. aus der letzten Jahresabrechnung oder aus Vergleichswerten) multipliziert mit dem vertraglich vereinbarten Arbeitspreis pro kWh. Hinzu kommt die jährliche Grundgebühr des Tarifs.
Die Berechnung erfolgt vereinfacht nach folgendem Schema:
(Jahresverbrauch × Arbeitspreis + Grundgebühr) ÷ Anzahl der Abschläge
Wichtig zu wissen: Nicht alle Versorger buchen gleich viele Abschläge pro Jahr.
- Einige Versorger berechnen 12 Abschläge pro Jahr
- Andere Versorger berechnen nur 11 Abschläge, da im Monat der Jahresabrechnung kein Abschlag eingezogen wird
Wenn nur 11 Abschläge berechnet werden, fällt der monatliche Betrag entsprechend etwas höher aus, da die gleichen Jahreskosten auf weniger Zahlungen verteilt werden.
Weitere Gründe für abweichende Abschläge können sein:
- geänderter Arbeitspreis im neuen Tarif
- angepasster Jahresverbrauch (z. B. aufgrund neuer Wohnfläche, Personenanzahl oder geänderter Nutzung)
- Berücksichtigung aktueller Marktpreise
- Rundungen oder interne Kalkulationsmethoden des Versorgers
Gerne prüfen wir die Berechnung Ihres Abschlags für Sie. Senden Sie uns hierzu einfach eine kurze Anfrage. Wir kontrollieren, ob die Berechnung korrekt ist und lassen diese bei Bedarf durch den Versorger anpassen.