Häufig gestellte Frage
Sobald Ihre Wärmepumpe vollständig montiert und betriebsbereit ist, muss der Gasanschluss durch den Installateur beim zuständigen Netzbetreiber abgemeldet werden. Erst wenn der Gaszähler durch den Netzbetreiber ausgebaut bzw. abgeholt wurde, gilt der Anschluss offiziell als außer Betrieb genommen.
Über diese Außerbetriebsetzung wird ein Protokoll bzw. eine Bestätigung erstellt. Dieses Dokument dient als Nachweis gegenüber dem Energieversorger und ist erforderlich, damit der bestehende Gasvertrag korrekt beendet werden kann und keine weiteren Grundpreise oder Abschläge berechnet werden.
Bitte lassen Sie uns das Stilllegungs- bzw. Ausbauprotokoll nach Erhalt zukommen, damit wir die Kündigung Ihres Gasvertrages für Sie weiter veranlassen bzw. begleiten können.